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   BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89   

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https://dejure.org/1991,9046
BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89 (https://dejure.org/1991,9046)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1991 - 1 C 22.89 (https://dejure.org/1991,9046)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 1 C 22.89 (https://dejure.org/1991,9046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ständige Anwesenheit von zwei Aufsichtspersonen zum Zweck des Jugendschutzes als Auflage einer Spielhallenerlaubnis - Anforderungen an das Vorliegen einer konkreten Gefahr - Verbot der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen und deren Betätigung an Geldspielgeräten in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89
    Bei dem hierfür erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu differenzieren: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muß um so größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf um so kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt (vgl. z.B. BVerwGE 45, 51 [BVerwG 26.02.1974 - I C 31/72]; 62, 36 [BVerwG 13.03.1981 - 4 C 2/78]).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89
    Eine konkrete Gefahr besteht dann, wenn der zu befürchtende Schaden in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird (allgemein zur "konkreten Gefahr" z.B. Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 2 = NJW 1970, 1890 [BVerwG 26.06.1970 - IV C 99/67]; ferner BVerwGE 59; 221 ).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 2.78

    Einsturz - Gebäude - Instandsetzungsarbeiten - Außergewöhnliches Ereignis

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89
    Bei dem hierfür erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu differenzieren: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muß um so größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf um so kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt (vgl. z.B. BVerwGE 45, 51 [BVerwG 26.02.1974 - I C 31/72]; 62, 36 [BVerwG 13.03.1981 - 4 C 2/78]).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89
    Bei dem hierfür erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu differenzieren: Die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts muß um so größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie darf um so kleiner sein, je schwerer der etwaige Schaden wiegt (vgl. z.B. BVerwGE 45, 51 [BVerwG 26.02.1974 - I C 31/72]; 62, 36 [BVerwG 13.03.1981 - 4 C 2/78]).
  • Drs-Bund, 21.09.1982 - BT-Drs 9/1992
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89
    Der Grund hierfür liegt darin, daß Kinder und Jugendliche vor Spielleidenschaft und deren Folgen - Geldbedarf, Taschengeldproblemen, Beschaffungskriminalität - bewahrt werden sollen (vgl. dazu BT-Drucks. 10/722, Begründung zu § 8 , und BT-Drucks. 9/1992, Begründung zu Art. 1 Nr. 5 Abs. 4 ).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine kleine Spielhalle, in der höchstens drei Geldspielgeräte zulässig sind, regelmäßig mit 12.000 DM zu veranschlagen, das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle, in der zehn Geldspielgeräte zulässig sind, mit mindestens 40.000 DM (Beschlüsse vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 sowie BVerwG 1 C 22.89 -).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 25.95

    Anfechtungsklage - Jugendschutz - Auflage - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Nicht genügend dargelegt ist ebenfalls die Rüge, das Berufungsgericht sei von dem Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 22.89 - abgewichen, weil es in seiner Entscheidung davon ausgegangen sei,.

    Die Klägerin führt zu Recht aus, daß das Berufungsgericht in anderem Zusammenhang von dem Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 22.89 - abgewichen ist.

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90

    Amtshaftungsanspruch - Versagung einer Spielhallenerlaubnis - Enteignungsgleicher

    Diesen Betrag schätzt der Senat bei einer Spielhalle der hier gegebenen Größe (Grundfläche von 156 qm) auf 40.000 DM (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 C 22.89 -).
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